Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fibitronics GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Fibitronics GmbH, Darmstädter Straße 18-20, 09599 Freiberg, im Folgenden „Fibitronics“ genannt und dem jeweiligen Kunden. Fibitronics weist darauf hin, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fibitronics hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Fibitronics behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Fibitronics wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Fibitronics dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
  6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss,Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen und sonstigem Partyzubehör (jump-and-party.de) sowie von Werkzeugen, Maschinen, Anhängern und anderem Industrie- und Handwerkerbedarf (www.tool-experts.de) (folglich Mietgegenstände) sowie der Warenverkauf durch Fibitronics an den Kunden.
  2. Der Kunde kann über die Webseiten von Fibitronics (jump-and-party.de sowie www.tool-experts.de) Mietgegenstände mieten. Bei den von Fibitronics auf seinen Webseiten bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um freibleibende Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages. Ein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Käufer der Zahlungsaufforderung, die er in der Auftragsbestätigung erhält, nachkommt.
  3. Der Kunde kann darüber hinaus über die Webseiten von Fibitronics Bestellungen für Zubehör anfragen. Bei den von Fibitronics auf seinen Webseiten bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um freibleibende Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Käufer der Zahlungsaufforderung, die er in der Auftragsbestätigung erhält, nachkommt.
  4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  5. Die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail übersandt.
  6. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
  7. Erfüllungsort ist, soweit keine Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden, Freiberg.

§ 3 Pflichten von Fibitronics

  1. Der Umfang der von Fibitronics zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot auf der Website und wird in der Auftragsbestätigung zusammengefasst.
  2. Fibitronics ist grundsätzlich verpflichtet, dem Kunden die Mietgegenstände sowie ggfs. vereinbartes Zubehör in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand für die vertraglich vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
  3. Sollte die Mietgegenstände sowie ggfs. vereinbartes Zubehör während der Mietzeit ohne Verschulden des Kunden einen Mangel aufweisen, wird Fibitronics diesen unverzüglich beheben oder dem Kunden einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.
  4. Sofern Fibitronics ohne eigenes Verschulden an einer Gewährung des Gebrauchs an der Mietsache gegenüber dem Kunden gehindert wird, da z.B. ein Vormieter den Mietgegenstand beschädigt hat oder die Mietdauer vertragswidrig überschreitet, wird Fibitronics von seiner Leistungspflicht befreit. In diesem Fall wird dem Kunden der vollständige Mietpreis auf dem ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet.
  5. Fibitronics darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Fibitronics wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Fibitronics nicht nachkommt.
  6. Kommt Fibitronics mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Fibitronics eine vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen auf der Website, den individuellen Vereinbarungen/Angeboten und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
    1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese Fibitronics unverzüglich mitzuteilen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör sorgsam und pfleglich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich bei Hüpfburgen und Eventmodulen,
      1. die Mietgegenstände nur auf einem ausreichend großen und entsprechend geeigneten Untergrund, zum Schutze des jeweiligen Materials, aufzubauen,
      2. den Aufbau der Mietgegenstände nur durch sachkundige, körperlich geeignete Personen durchführen zu lassen,
      3. Die Mietgegenstände, sofern erforderlich, nur mit dem überlassenen Zubehör zu verankern und zu sichern. Das Zubehör ist durch den Kunden während der Mietzeit regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf nachzujustieren,
      4. Die Mietgegenstände dürfen nur zusammen mit dem überlassenen technischen Zubehör (Lüfter, Stromkabel) betrieben werden,
      5. Für eine ausreichende Stromversorgung, sofern erforderlich, für den Mietgegenstand zu sorgen und etwaige Kabel so zu verlegen, dass hierdurch die Mietgegenstände, das Kabel oder Dritte nicht verletzt werden können,
      6. die Mietgegenstände, sofern Sie draußen aufgebaut werden müssen, bei Regen, starkem Wind oder Gewitter aus Sicherheitsgründen nicht in Benutzung zu nehmen und überlassene Lüfter vor Regen zu schützen,
      7. zu überwachen und sicherzustellen, dass auf den Mietgegenständen keine Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi konsumiert oder mitgenommen werden,
      8. beim Betrieb der Mietgegenstände für ausreichende Überwachung und entsprechende Sicherheit der Nutzer durch Aufsichtspersonen zu sorgen. Die Aufsichtsperson ist vom Kunden zu stellen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde,
      9. die Mietgegenstände im ursprünglichen Zustand, vollständig getrocknet, gereinigt und entsprechend ordnungsgemäß gefaltet zurückzugeben.
    4. Der Kunde hat die Mietgegenstände bei Abholung nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit zu testen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, sind Fibitronics unverzüglich zu melden.
    5. Der Kunde verpflichtet sich alle Mietgegenstände, insbesondere Werkzeuge und Maschinen, nur für den bestimmungsgemäßen Zweck einzusetzen. Des Weiteren stellt er sicher, dass er für den Einsatz aller Mietgegenstände ausreichend qualifiziert ist und ggfs. die notwendigen Berechtigungen für den Einsatz besitzt. Grundsätzlich dürfen alle Mietgegenstände nur von körperlich und geistig dafür geeigneten Personen eingesetzt werden.
    6. Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus entsprechend zu sichern. Dem Kunden steht frei eine Versicherung für diese Fälle abzuschließen.
    7. Der Kunde hat bei der Anmietung eines Mietgegenstandes eine Kaution zu leisten, die nach Rückgabe des Mietgegenstandes in ordnungsgemäßem Zustand wieder zurückerstattet wird. Bei nicht sachgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes steht es Fibitronics frei, diese Kaution einzubehalten. Die Höhe der Kaution wird dem Kunden auf der Website sowie in der Preisliste bekanntgegeben.
    8. Dem Kunden ist es nicht gestattet, an den Mietgegenständen sowie etwaigem Zubehör Veränderungen vorzunehmen und/oder Reparaturen durchzuführen.
  3. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an einen Dritten bedarf der Zustimmung von Fibitronics.
  4. Fibitronics behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen baurechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
  6. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber Fibitronics geltend machen, insbesondere im Zuge der Nutzung des Mietgegenstandes, wird Fibitronics den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Fibitronics insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Fibitronics bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Fibitronics kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 5 Mietdauer

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot, welches die Grundlage für den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bildet und beginnt bzw. endet mit den dort genannten Zeitpunkten.
  2. Die Mietdauer berechnet sich in der Regel anhand von Tagen; eine stundenweise Mietung ist nur für Werkzeuge und Maschinen möglich.
  3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Kunde Fibitronics hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Kunde die 1,5 fache Vergütung der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Fibitronics bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Der Kunde, der Verbraucher ist, kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass Fibitronics kein solcher Schaden in dieser Höhe entstanden ist.

§ 6 Vergütung, Zahlung und Verzug

  1. Bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages wird die Zahlung des Miet- bzw. Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.
  2. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
  3. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
  4. Fibitronics ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Kunde haftet für alle durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen oder Nutzer des Mietgegenstandes schuldhaft verursachten Schäden an dem Mietgegenstand während der Mietdauer. Schäden, die während der Mietdauer durch den Kunden selbst oder Dritte verursacht werden, sind Fibitronics gegenüber umgehend anzuzeigen.
  2. Für etwaige Mängel an einem Miet- bzw. Kaufgegenstand stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Miet- bzw. Kaufgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Fibitronics unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde, soweit er Kaufmann ist, die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Miet- bzw. Kaufgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Miet- bzw. Kaufgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Fibitronics nicht berechtigt nach § 537 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Für Verbraucher ist die Nichtanzeige im Rahmen der Untersuchung unschädlich.
  4. Für Kaufverträge gilt ergänzend wie folgt: Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  5. Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt:Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Fibitronics durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Im Falle eines Verbraucherkaufvertrages steht dieses Wahlrecht dem Verbraucher zu.
  6. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Fibitronics zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Fibitronics ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  7. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder Fibitronics durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von Fibitronics zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  8. Der Kunde wird Fibitronics bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und insbesondere Zugang zum Mietgegenstand gewähren.
  9. Die Mängelbeseitigung durch Fibitronics kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
  10. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  11. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Fibitronics für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  12. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  13. Fibitronics haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  14. Für sonstige Schäden haftet Fibitronics nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  15. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Fibitronics.
  16. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

  1. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Fibitronics.
  2. Mietgegenstände müssen durch den Kunden abgeholt werden. Im Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden erfolgt der Gefahrübergang auf diesen.
  3. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

§ 9 Stornierungen

  1. Stornierungen von Mietartikeln sind bis zu 28 Tage vor Mietbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn fallen 50 % des Gesamtmietzinses an. Andernfalls fällt der volle Mietzins an. Ebenso wird bei Nichtabholung der volle Gesamtmietpreis einbehalten. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass Fibitronics aufgrund einer anderweitigen erfolgten Vermietung kein Ausfallschaden in dieser Höhe entstanden ist.
  2. Stornierungen von Mietartikeln müssen schriftlich mit der Angabe des Mietartikels und Mietzeitraumes an info@fibitronics.de erfolgen.

§ 10 Höhere Gewalt

Fibitronics ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Fibitronics als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 11.01.2024

 

Hier finden Sie die AGB zum herunterladen als PDF